Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Wegleitung für die Verordnung zum neuen Strahlenschutzgesetz angepasst. Die Fristen zur Umrüstung von Solarien wurden dahingehend verlängert, dass bis zum 1. Juni eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegen muss, die Umrüstung aber erst per 30. November 2020 fertigzustellen ist.
Lesen Sie hier die Ausführungen des BAG: 2020-04-06_Ergänzung Vollzugshilfe und Wegleitung